Zwei Schutzgüter, ein gemeinsamer Planungsraum
Im Naturschutzgebiet Weihersgrund bei Bischbrunn trifft die Sicherung der Trinkwasserversorgung unmittelbar auf Anforderungen des Arten- und Naturschutzes. Das seit 2023 laufende Projekt betrifft außerdem das Gewinnungsgebiet Wachengrund.
Im Mittelpunkt steht eine naturschutzrechtliche Fragestellung im Zusammenhang mit einem Biber und einem Trinkwasserbrunnen. GMP begleitet die Bearbeitung mit Vor-Ort-Terminen, fachlicher Beratung sowie Gutachten und Antragsunterlagen. Die Abstimmung mit den zuständigen Behörden ist ein wesentlicher Bestandteil des Projekts. Perspektivisch ist außerdem die Begleitung weiterer Bohrarbeiten vorgesehen. Kennzeichnend ist damit die unmittelbare Verbindung von Trinkwasserschutz und Naturschutz.
Eine Biberburg vor dem Brunnen
Ausgangspunkt war eine Biberburg im Bereich des Brunnens. Gleichzeitig lag zunächst keine Erlaubnis für die geplante Probebohrung vor. Damit mussten die Interessen des Trinkwasserschutzes mit den artenschutzrechtlichen Anforderungen in Einklang gebracht werden. Eine zentrale Aufgabe bestand darin, die Notwendigkeit einer Vergrämungsmaßnahme fachlich zu begründen.
Parallel musste die geplante Probebohrung so vorbereitet werden, dass ihre Verträglichkeit mit dem Artenschutz beurteilt werden konnte. Besonders wichtig war die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und einer externen naturschutzfachlichen Beratung. Die Projektbearbeitung erforderte daher neben fachlicher Bewertung vor allem eine sorgfältige Koordination der beteiligten Stellen.