Trinkwasser und Naturschutz im Weihersgrund

Verbinden von Trinkwasserschutz und Naturschutz, sorgfältige Koordination mit Behörden, Begleitung der Bibervergrämung und weitere Brunnenerkundung.

Zwei Schutzgüter, ein gemeinsamer Planungsraum

Im Naturschutzgebiet Weihersgrund bei Bischbrunn trifft die Sicherung der Trinkwasserversorgung unmittelbar auf Anforderungen des Arten- und Naturschutzes. Das seit 2023 laufende Projekt betrifft außerdem das Gewinnungsgebiet Wachengrund.

Im Mittelpunkt steht eine naturschutzrechtliche Fragestellung im Zusammenhang mit einem Biber und einem Trinkwasserbrunnen. GMP begleitet die Bearbeitung mit Vor-Ort-Terminen, fachlicher Beratung sowie Gutachten und Antragsunterlagen. Die Abstimmung mit den zuständigen Behörden ist ein wesentlicher Bestandteil des Projekts. Perspektivisch ist außerdem die Begleitung weiterer Bohrarbeiten vorgesehen. Kennzeichnend ist damit die unmittelbare Verbindung von Trinkwasserschutz und Naturschutz.

 

Eine Biberburg vor dem Brunnen

Ausgangspunkt war eine Biberburg im Bereich des Brunnens. Gleichzeitig lag zunächst keine Erlaubnis für die geplante Probebohrung vor. Damit mussten die Interessen des Trinkwasserschutzes mit den artenschutzrechtlichen Anforderungen in Einklang gebracht werden. Eine zentrale Aufgabe bestand darin, die Notwendigkeit einer Vergrämungsmaßnahme fachlich zu begründen.

Parallel musste die geplante Probebohrung so vorbereitet werden, dass ihre Verträglichkeit mit dem Artenschutz beurteilt werden konnte. Besonders wichtig war die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und einer externen naturschutzfachlichen Beratung. Die Projektbearbeitung erforderte daher neben fachlicher Bewertung vor allem eine sorgfältige Koordination der beteiligten Stellen.

 

 

„Besonders an diesem Projekt ist, dass wir Hydrogeologie und Brunnenbau mit dem Schutz einer Biberfamilie verbinden und so Natur- und Trinkwasserschutz in Einklang bringen müssen.“

M.Sc. Geow. Regine Mog

Abstimmung statt Gegeneinander

GMP erstellte Antragsunterlagen für einen Eingriff im Naturschutzgebiet Weihersgrund. Dazu gehörten Unterlagen zu Vergrämungsmaßnahmen für die Biberfamilie im Bereich des Kieselbrunnens. Die fachliche Bearbeitung wurde durch Vor-Ort- und Beratungstermine mit den zuständigen Behörden begleitet. Im Projektverlauf konnte eine Vergrämung des Bibers zugelassen werden.

Damit wurde ein wesentlicher Schritt für die weitere Bearbeitung des Trinkwasserstandorts erreicht. Entscheidend war, beide Schutzgüter nicht isoliert zu betrachten, sondern die jeweiligen Anforderungen gemeinsam in der Planung zu berücksichtigen. Genau dieses Zusammenführen von Naturschutz und Trinkwasserschutz bildet die Besonderheit des Projekts.

 

 

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