Beim Aushub einer Baugrube zeigt sich oft mehr als nur gewachsener Boden. Neben Auffüllungen und Bauschutt können auch belastete Materialien oder kontaminierte Böden angetroffen werden – etwa durch Kraftstoffe, Altöle, Chemikalien oder Schwermetalle wie Quecksilber. Nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz ist der Grundstückseigentümer für die fachgerechte Entsorgung kontaminierter Böden beziehungsweise für erforderliche Sanierungsmaßnahmen verantwortlich.
Umso wichtiger ist es, mögliche Belastungen frühzeitig zu erkennen und realistisch zu bewerten: Ist mit Verunreinigungen zu rechnen? Welche Maßnahmen sind erforderlich? Und mit welchen Kosten ist zu kalkulieren? Genau hier begleiten wir unsere Auftraggeber mit fachlicher Erfahrung und einem sicheren Blick für die praktische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit.
Wir unterstützen bei unterschiedlichsten umweltrelevanten Fragestellungen und entwickeln passgenaue Lösungen für den weiteren Umgang mit Altlasten. In Einzelfällen kann eine wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung jedoch auch darin bestehen, ein Bauvorhaben anzupassen oder nicht weiterzuverfolgen.
Unser Fachbereich Umwelt bietet umfassende Leistungen rund um Untersuchung, Bewertung, Sanierung und fachgerechten Umgang mit belasteten Böden und Standorten.
Unsere Akkreditierungen, Zulassungen und persönlichen Qualifikationen bilden die fachliche Grundlage für verlässliche Untersuchungen, Bewertungen und eine sichere Projektbearbeitung – von der Probenahme und Vor-Ort-Analytik bis hin zu Sachverständigenleistungen und Arbeitssicherheit.
Die GMP – Geotechnik GmbH & Co. KG wurde von der DAkkS – Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 für Probenahme und Vor-Ort-Messungen von Wasser, Boden und Bodenluft akkreditiert (D PL-14479-01-00).
Das Unternehmen besitzt zudem die Zulassung als Untersuchungsstelle gemäß § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz für die Probenahme und Vor-Ort-Analytik von Feststoffen, Wässern, Bodenluft und Deponiegas (Nr. AQS B6/046/04).
Die GMP-Geotechnik GmbH & Co. KG verfügt derzeit über zwei zugelassene Sachverständige gemäß §18 Bundes-Bodenschutzgesetz.
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